Ertrag aus kleinen Photovoltaik-Anlagen künftig steuerfrei

06.01.2023
Pressemitteilung

PV-Anlagen werden attraktiver

Bereits jetzt betreiben viele Hausbesitzerinnen und -besitzer kleine Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern. Für Betreiberinnen und Betreiber gibt es nun gute Neuigkeiten: Sie können zukünftig mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Auch für potenzielle Interessenten gibt es zusätzliche Anreize für die Anschaffung neuer Anlagen.

Für Anlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt (peak), die auf Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden angebracht sind, fallen bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Ertragsteuern mehr an. Bei sonstigen Gebäuden, wie beispielsweise Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern, liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) je Wohnung oder Gewerbeeinheit.

Insbesondere die Landesregierung NRW hat sich mit einer Bundesratsinitiative hierfür eingesetzt. Zudem wurde beschlossen, dass die Lieferung und Installation der Anlagen mit Wirkung ab 2023 ohne die Zahlung der Umsatzsteuer möglich ist. Damit wird der bürokratische Aufwand in diesem Bereich der nachhaltigen Energieversorgung deutlich reduziert. Dieser war für viele Interessenten bislang oftmals ein Hindernisgrund für die Installation.

„Durch diese Steuererleichterung werden kleine PV-Anlagen viel attraktiver, sodass die vorhandenen Potenziale nun von noch mehr Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können. Damit können auch sie aktiv an der Energiewende mitwirken“, freut sich der CDU-Abgeordnete Sascha Lienesch.