Gesetzentwurf zur Barrierefreiheit der Notrufnummer 112 eingebracht

15.11.2024
Beitrag

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht, um die Notrufnummer 112 barrierefrei zugänglich zu machen. Dies erfolgt im Einklang mit der EU-Verordnung 2019/882, die bis 2025 allen Mitgliedstaaten vorschreibt, Notrufnummern auch für Menschen mit Behinderungen zu öffnen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Notrufnummer 112 für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen zugänglich zu machen, etwa durch:

  1. Digitale Kommunikationskanäle: Gehörlose oder sprachbehinderte Menschen sollen Notrufe per SMS, Videotelefonie oder speziellen Apps absetzen können.
  2. Gebärdensprachdolmetscher: Notrufzentralen sollen Gebärdensprachdolmetscher einsetzen, um die Kommunikation zu erleichtern.
  3. Schulungen für Einsatzkräfte: Rettungsdienste und Feuerwehrpersonal werden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen geschult.
  4. Hilfsmittel für körperlich eingeschränkte Personen: Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen über spezielle Notrufsysteme wie Knopfdruckgeräte oder Apps Hilfe rufen können.

Landtagsabgeordneter Sascha Lienesch erklärte: „Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass im Notfall niemand aufgrund einer Beeinträchtigung von schneller Hilfe ausgeschlossen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft.“

Mit der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs gewährleistet NRW einen barrierefreien Zugang zur Notrufnummer 112, erfüllt die EU-Vorgaben und stärkt die Sicherheit und Chancengleichheit aller Menschen – unabhängig von Einschränkungen.