Mehr Entlastung für Kommunen durch geplante Anhebung der FlüAG-Pauschalen

12.09.2024
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes: Die monatliche, personenbezogene Pauschale für die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen soll erhöht werden.

„Dadurch erhalten die Kommunen eine deutlich stärkere finanzielle Unterstützung. Konkret sollen die „FlüAG-Pauschalen“ um 15,81 Prozent erhöht werden. Die Landesregierung sieht vor, die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu vollziehen. Die Kommunen sollen dabei einen Mehrbetrag von mindestens 70,5 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Regelung erhalten“, berichtet NRW-Integrationspolitiker Sascha Lienesch.

Pro Person sollen kreisangehörige Gemeinden laut Gesetzesentwurf künftig 1.013 Euro pro Monat (bisher: 875 Euro/Monat) erhalten. Kreisfreie Städte erhalten eine monatliche Pauschale von 1.303 Euro (bisher: 1.125 Euro/Monat). Die Erhöhung ist wegen der allgemeinen Kostensteigerung in den Bereichen Mieten, Bauen, Energie und Dienstleistungen notwendig geworden.

Lienesch, der bereits seit 20 Jahren in der Kommunalpolitik aktiv ist und lange Zeit Mitglied des Integrationsrates war, betont: „Die drei Kommunen in meinem Wahlkreis nehmen hier eine ganz zentrale Rolle ein. Sie leisten nach wie vor bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten Herausragendes. Mit der Anhebung der FlüAG-Pauschalen werden die Kommunen nun – auch rückwirkend – noch stärker von Landesseite unterstützt.“

Die Landesmittel übersteigen dabei die zu erwartenden Bundesmittel deutlich. Die Landesregierung macht damit deutlich, dass sie sich ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung im Bereich Flucht und Migration bewusst ist.

„Der Rhein-Sieg-Kreis wird zudem für seine Koordinierungs- und Unterstützungsleistungen bei der Betreuung von Geflüchteten eine jährliche Pauschale in Höhe von 500.000 Euro erhalten“, führt der Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch, der für die Städte Siegburg, Lohmar und Sankt Augustin zuständig ist, weiter aus.

Nachdem die Verbändeanhörung bereits abgeschlossen ist, wird der
Gesetzesentwurf nun im weiteren parlamentarischen Verfahren erörtert.

Hintergrund:
Die Kommunen sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Geflüchtete vor Ort aufzunehmen und unterzubringen. Dabei unterstützt sie das Land finanziell an unterschiedlichen Stellen. Im vergangenen Jahr 2023 beliefen sich die Landeszuweisungen an die Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf eine Summe von rund 433 Millionen Euro.