#NRWissenswert Nr. 18

09.04.2024
Wissen

Der oberste Repräsentant des Landtags Nordrhein-Westfalen ist der Präsident. In der 18. Wahlperiode steht André Kuper dem Landtag als Präsident vor.

Das Parlament wählte den Abgeordneten aus dem ostwestfälischen Rietberg in seiner konstituierenden Sitzung am 1. Juni 2022 in das höchste parlamentarische bzw. protokollarische Amt im Land Nordrhein-Westfalen. In geheimer Wahl stimmten 178 der 195 Abgeordneten für André Kuper. Es ist bereits seine zweite Amtszeit als Präsident des Landtags.

Die Aufgaben:

Formal sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Präsidenten in den Artikeln 38 ff. der Landesverfassung sowie den §§ 5 ff. der Geschäftsordnung des Landtags (GO LT NRW) verankert.

Demnach vertritt der Präsident den Landtag und führt dessen Geschäfte. Er wahrt die Würde des Landtags sowie seine Rechte und die seiner Mitglieder, fördert sein Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung des Hauses. Der Präsident hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Dem Präsidenten stehen das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen Gebäuden und Grundstücken zu, die der Erfüllung der Aufgaben des Landtags dienen. In Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten der Landtagsverwaltung vertritt der Präsident das Land. Er verfügt über die Einnahmen und Ausgaben der Landtagsverwaltung nach Maßgabe des Haushalts.

Die Landtagsverwaltung untersteht der Leitung des Präsidenten. Ihm steht die Einstellung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter sowie im Benehmen mit dem Präsidium die Ernennung und Entlassung der Beamten des Landtags zu. Der Präsident ist oberste Dienstbehörde für die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landtags.

Der Direktor beim Landtag ist gemäß § 107 der Geschäftsordnung der ständige Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung.

Petitionen an den Landtag überweist der Präsident dem Petitionsausschuss.