#NRWissenswert Nr. 24

02.12.2024
Wissen

Die Abkürzung PUA steht für Parlamentarischer Untersuchungsausschuss.

Der Landtag hat nach Artikel 41 der Landesverfassung das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Diese Ausschüsse erheben in öffentlicher Verhandlung die Beweise, die sie oder die Antragsteller für erforderlich erachten. Sie können mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen. Die Zahl der Mitglieder bestimmt der Landtag.

Ein Beispiel:

Aufgabe des PUA V (Terroranschlag vom 23.08.2024), dem der Abgeordnete Sascha Lienesch als ordentliches Mitglied angehört, ist es, das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ihrer Sicherheitsbehörden und der übrigen betroffenen Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Fall des islamistischen Terroranschlags des Attentäters Issa al H. vom 23.08.2024 in Solingen zu untersuchen.