Rahmenbedingungen für das NRW-Startchancen-Programm stehen fest

12.09.2024
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Die Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter mit großen Schritten voran. Die Landesregierung hat am Montag, 9. September 2024, die Förderrichtlinie zur Umsetzung veröffentlicht. Diese beinhaltet zwei Programmsäulen:

Programm-Säule I: Im Schuljahr 2024/2025 können die teilnehmenden 400 Schulen Investitionen in eine lernförderliche, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität tätigen.

Programm-Säule II: Für die Chancenbudgets stehen Mittel in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld ermöglicht den Schulen Verbesserungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Mit Blick auf die Schulen in Sankt Augustin freut sich der CDU-Abgeordnete Sascha Lienesch darüber: „Die Neuerungen geben den Schulen Planungssicherheit und öffnen die Türen zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Die Förderrichtlinie, erstellt nach zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen, wird sicherstellen, dass in den Startchancen-Schulen eine gute Lernumgebung mit zeitgemäßer Infrastruktur und Ausstattung entstehen kann. Im Rahmen der Programmsäule I hat die Stadt Sankt Augustin als Schulträger hierfür ein Budget von 997.049,96 Euro.“

Nordrhein-Westfalen stehen in den kommenden zehn Jahren insgesamt rund 966,6 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Programmlaufzeit von zehn Jahren belaufen sich die Fördermittel für diese Schulen auf initial 395 Millionen Euro. Diese machen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus, mindestens 30 Prozent sind als Eigenanteil durch die Schulträger zu erbringen. Die Träger öffentlicher Schulen können den Eigenanteil auch aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanzieren.

„Mit der Förderrichtlinie wurde der Handlungsspielraum für Investitionen durch die Schulträger so breit wie möglich und die bürokratischen Anforderungen hingegen so schmal wie möglich ausgestaltet“, lobt Lienesch die Arbeit der Landesregierung. „Über die Programm-Säule II erhält die Stadt Sankt Augustin als Träger der Gemeinschaftshauptschule Niederpleis zudem 25.266,93 Euro als fachbezogene Pauschale.

Hintergrund:

Die Förderrichtlinie ist aus verwaltungsrechtlichen Gründen zunächst auf die Dauer von fünf Jahren begrenzt. Dies ist in Nordrhein-Westfalen gängige Praxis und steht nicht im Widerspruch zu der zehnjährigen Laufzeit des Startchancen-Programms.

Sowohl die Höhe des schulscharfen Chancenbudgets als auch die Schulträgerbudgets des Investitionsprogramms richten sich nach der Anzahl der im Rahmen des Startchancen-Programms adressierten Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen und der „vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung“ an Berufskollegs. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Auswahl der gesamten Startchancen-Schulen kann sich die Höhe der Fördermittel für die einzelne Schule im kommenden Programmjahr gegebenenfalls geringfügig verändern. Es ist jedoch Sorge dafür getragen, dass die Beträge grundsätzlich nicht geringer ausfallen. Die weiteren rund 520 Schulen, die für eine Teilnahme am Startchancen-Programm ab dem kommenden Schuljahr infrage kommen, sollen im vierten Quartal 2024 eine entsprechende Einladung erhalten.