CDU-Landtagsfraktion NRW/Ralph Sondermann
Die Landesregierung hat dem Parlament einen Gesetzentwurf zur "Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes" vorlegt. Hier geht es um die Rechtsgrundlage für die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte im November 2023 die bundesweite Einführung beschlossen. Am 20. Juni 2024 wurde das Vorhaben durch die MPK konkretisiert. Es wurden Eckpunkte zur Anwendung der Bezahlkarte festgelegt. Heute stimmen wir final darüber ab. Das Land hat sich also danach schnell auf den Weg gemacht und das Gesetzgebungsverfahren gestartet, welches heute zum Abschluss kommt.
Die Bezahlkarte kommt. Und sie kommt flächendeckend in NRW.
Die CDU unterstützt ganz ausdrücklich die Ziele, die mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden sind.
Der Gesetzentwurf wurde von den Fraktionen von CDU und Grünen beschlossen.
Die vorgebrachten Argumente können Sie sich in der Aufnahme der Reden anhören:
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