Grundsteuer: Aufkommensneutrale Hebesätze verhindern das Wohnen teurer wird

24.06.2024
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Mitte Juni hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen öffentlich einsehbar Daten bereitgestellt. Sie dienen als Orientierung für die Kommunen die Höhe ihrer Grundsteuer ab dem kommenden Jahr festlegen können. Zudem wurden die Lohmarer Bürgermeisterin sowie die beiden Bürgermeister aus Siegburg und Sankt Augustin entsprechend über die für sie zutreffenden Werte durch das Finanzministerium informiert.

„Die durch die Bundesregierung im sog. Scholz-Modell angelegten Grundsteuerreform verursachen Belastungsverschiebungen auf Kosten der Hauseigentümer und Mieter wollen wir in Nordrhein-Westfalen verhindern. Aus diesem Grund hat unsere Landesregierung nun als erstes Bundesland die Hebesätze zur Verfügung gestellt, mit denen unter anderem auch die drei Städte in meinem Wahlkreis insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen können wie bisher“, erläutert der Landtagsabgeordnete Sascha Lienesch.

Lohmar, Siegburg und Sankt Augustin bestimmen ihre Hebesätze im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst. Die aufkommensneutralen Hebesätze, die das Land berechnet hat, können den drei Kommunen als Anhaltspunkte dienen.

Die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze sähen wie folgt aus:

Lohmar:

Hebesatz Grundsteuer A *1 (aufkommensneutral): 496
Hebesatz Grundsteuer B *2 (aufkommensneutral): 779
Hebesatz Grundsteuer B Wohngrundstücke *3 (aufkommensneutral):  742
Hebesatz Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke *4 (aufkommensneutral):  982

 

Siegburg:

Hebesatz Grundsteuer A *1 (aufkommensneutral):  277
Hebesatz Grundsteuer B *2 (aufkommensneutral): 780
Hebesatz Grundsteuer B Wohngrundstücke *3 (aufkommensneutral): 642
Hebesatz Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke *4 (aufkommensneutral): 1.157

 

Sankt Augustin:

Hebesatz Grundsteuer A *1 (aufkommensneutral): 784
Hebesatz Grundsteuer B *2 (aufkommensneutral): 755
Hebesatz Grundsteuer B Wohngrundstücke *3 (aufkommensneutral): 685
Hebesatz Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke *4 (aufkommensneutral): 1.069

 

Die Erläuterung zu den jeweiligen Hebesätzen finden Sie hier.

Hinweis: Bei den aufkommensneutralen Hebesätzen handelt es sich nicht um die festgesetzten Hebesätze der Kommunen.

Das bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt, wenn eine Kommune den ermittelten Hebesatz des Landes anwendet. Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger. Das Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen bleibt für eine Kommune konstant, aber in jedem Einzelfall können die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze dazu führen, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt.

„Für die drei Städte in meinem Wahlkreis besteht aufgrund des Selbstverwaltungsrechts keine rechtliche Verpflichtung, die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze festzusetzen. Die aktuell festgelegten Hebesätze können die Bürgerinnen und Bürger jeweils ihrem Grundsteuerbescheid entnehmen“, betont Lienesch.