Heute tagt der Haupt- und Digitalisierungsausschuss, dem ich als ordentliches Mitglied angehöre.
Der Haupt- und Digitalisierungsausschuss entscheidet über
- die allgemeinen Beschaffungsziele der Stadt Sankt Augustin. Diese haben grundsätzlich in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht nachhaltig zu sein.
- die Einleitung von Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro (netto), soweit nicht ein anderer Ausschuss zuständig ist. Über das Ergebnis der Vergabeverfahren ist der Haupt- und Digitalisierungsausschuss jährlich zu unterrichten.
- Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen und koordiniert diese.
- die in § 7 a der Hauptsatzung genannten Personalangelegenheiten.
- Anregungen und Beschwerden gemäß § 6 der Hauptsatzung. Soweit der Rat für die Entscheidung über diese Anträge zuständig ist, wird die Entscheidung gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW auf den Haupt- und Digitalisierungsausschuss übertragen, es sei denn, es handelt sich um Angelegenheiten, die gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW nicht übertragen werden können. Wenn ein anderer Ausschuss oder der Bürgermeister/die Bürgermeisterin für die Sachentscheidung zuständig ist, leitet der Haupt- und Digitalisierungsausschuss den Antrag an den Ausschuss bzw. den Bürgermeister/die Bürgermeisterin weiter.
Termin
23.01.2024 18:00 bis 21:00
- Rathaus Sankt Augustin
- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
Empfehlen Sie uns!