Büro Sascha Lienesch MdL
1. Wählen
Die Abgeordneten werden gewählt, sie wählen im Landtag aber auch selbst, zum Beispiel die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten und die Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Gemeinsam bilden sie das Präsidium des Landtags. Außerdem wählt der Landtag die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.
2. Gesetze machen
Damit sich möglichst alle an die gleichen Regeln halten, wird vieles in Gesetzen geregelt. Dort steht, was erlaubt ist und was nicht. Ob es um die Schule, die Polizei oder die Kindergärten geht: Alle Entscheidungen, die die Bürgerinnen und Bürger speziell in NRW etwas angehen, werden hier getroffen. Die Abgeordneten entscheiden meistens per Handzeichen. Manchmal wird auch geheim per Zettel abgestimmt.
Der Landtag kümmert sich besonders um die Bereiche Polizei, Kommunen, Schulen und Verkehr.
Das Haushaltsgesetz wird jedes Jahr neu verabschiedet. Darin steht genau, wofür im folgenden Jahr Geld ausgegeben werden soll.
Bevor ein Gesetz fertig ist, dauert es in der Regel mehrere Monate. Denn es wird erst einmal gründlich beraten: In der Vollversammlung der Abgeordneten (dem Plenum), in den Fachausschüssen, in den Fraktionen und in deren Arbeitskreisen. Auch außerhalb des Landtags beschäftigen sich Parteien, Verbände, Organisationen und Vereine mit Gesetzesvorhaben. Das Parlament ist dann der Ort, an dem die Meinungen zusammengefügt werden und an dem letztendlich entschieden wird.
3. Kontrolle
Die Abgeordneten kontrollieren die Landesregierung und die Landesverwaltung, zum Beispiel durch Anfragen oder Untersuchungsausschüsse.
4. Debattieren
Debattieren, beraten, entscheiden: Eine Debatte funktioniert ähnlich wie eine Diskussion, aber sie läuft nach bestimmten Regeln ab. Die Abgeordneten müssen sich dabei wie in der Schule melden, wenn sie im Landtag etwas sagen wollen. Wer im Landtag etwas sagen und ans Rednerpult möchte, muss warten, bis die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident ihn oder sie aufruft. Wird jemand beschimpft oder ruft jemand ständig dazwischen, läutet die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident mit der Glocke, ruft den Störer zur Ordnung oder erteilt eine Rüge.
Der Raum im Landtag, in dem sich die Abgeordneten regelmäßig zur Vollversammlung, dem Plenum, zusammenfinden, heißt Plenarsaal. Hier kann nichts Geheimes besprochen werden: Es sind immer Besucherinnen und Besucher sowie Journalistinnen und Journalisten dabei und jedes Wort, das gesprochen wird, wird mitgeschrieben und in einem Protokoll veröffentlicht.
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